Mitgliedschaft

Sie wollen dabei sein?
Dann haben Sie beim M.T.V. Krefeld 1956 e.V. die Wahl zwischen der normalen Mitgliedschaft und einer Kurzmitgliedschaft:

Die normale Mitgliedschaft erfolgt wie gewohnt auf unbestimmte Zeit, beginnt mit der Anmeldung und endet mit ordnungsgemäßer Kündigung, die frühestens nach einem Jahr, dann zum Ende jedes Halbjahres möglich ist.

Eine Kurzmitgliedschaft ist eine befristete Mitgliedschaft, beginnt ebenso mit der Anmeldung und endet automatisch nach einem halben Jahr. Sie kann beliebig oft verlängert oder (ohne Aufnahmegebühr) in eine normale Mitgliedschaft umgewandelt werden.

Details zu den Bedingungen finden Sie ebenfalls hier.

Ein Anmeldeformular bekommen Sie bei dem Übungsleiter der Stunde Ihrer Wahl oder auch hier im Internet zum Download.

 

Wissenswertes rund um die Mitgliedschaft

Der Mitgliedsbeitrag gilt grundsätzlich für eine Übungseinheit in einer Sportart. Bei einer weiteren Übungseinheit / Sportart ist ein Zusatzbeitrag erforderlich.

Für Spezialabteilungen ist wegen der sportartbedingt höheren Kosten (und um die anderen Mitglieder nicht zu benachteiligen) ebenfalls ein Zusatzbeitrag erforderlich.

Die mit *Kurs gekennzeichneten Sportarten bieten wir nur in Kursform an. Die folgenden Beträge gelten dabei für eine Kurseinheit (je nach Bereich 10-15 Stunden oder Halbjahr):

Ab 2009

Mitglieder

Nichtmitglieder

Anfängerschwimmen für Kinder*

52,00 Euro

100,00 Euro

Wassergymnastik

30,00 Euro

70,00 Euro

Hatha Yoga, Entspannungsgymn.

15,00 Euro*

70,00 Euro*

Wirbelsäulengymnastik

15,00 Euro*

70,00 Euro*

Rückenschule

25,00 Euro

50,00 Euro

Baby-Gymnastik

auf Anfrage

auf Anfrage

 

Geschwisterermäßigung: Mitglieder: 82,00 Euro / 2 Kinder; Nichtmitglieder: 160,00 Euro / 2 Kinder

•* Diese Beiträge gelten ab dem 01.07.2009

Unter den Familienbeitrag fallen nur Kinder unter 18 Jahren bzw. Schüler und Studenten bis 28 Jahre bei halb-jährlicher Vorlage entsprechender Bescheinigungen. Schüler und Studenten von 18 bis 28 Jahren (auch im Rahmen der Familienmitgliedschaft), die in den Genuss der Beitragsermäßigung kommen wollen, müssen jedes Halbjahr zum 1. Juni und zum 1. Dezember eine entsprechende Bescheinigung einreichen. Anderenfalls wird der Beitrag auf den Erwachsenenbeitrag umgestellt. Eine verspätete Bescheinigung kann erst wieder für den nächsten Abrechnungszeitraum berücksichtigt werden.

Die Zahlung der Beiträge erfolgt halbjährlich ausschließlich im Lastschriftverfahren, wobei der Versicherungsbeitrag im ersten Halbjahr fällig ist. Barzahlung o.ä. ist nicht möglich.